Wer in Nordrhein-Westfalen eine Terrassenüberdachung plant, stößt schnell auf widersprüchliche Aussagen: „Genehmigungsfrei“, „anzeigepflichtig“, „nur mit Abstand“, „geht immer“. Der Kern ist: In NRW gibt es viele Fälle, in denen eine Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung braucht, weil sie nach der BauO NRW als verfahrensfrei gilt. Entscheidend sind dafür vor allem Fläche und Tiefe.
Wichtig ist allerdings die zweite Ebene: Verfahrensfrei bedeutet nur, dass Sie in der Regel keinen Bauantrag stellen müssen – es bedeutet nicht, dass Sie automatisch alles bauen dürfen. Öffentlich-rechtliche Vorgaben (z. B. Bebauungsplan, Abstandsflächen, ggf. Denkmalschutz) gelten trotzdem. Behörden können bei Verstößen sogar die Beseitigung verlangen.
Wann ist eine Terrassenüberdachung in NRW verfahrensfrei?
Nach der in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Regelung sind Terrassenüberdachungen verfahrensfrei, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Das wird im Bauportal NRW zu § 62 BauO NRW ausdrücklich so dargestellt und ist dort nachvollziehbar dokumentiert.
NRW: Terrassenüberdachung verfahrensfrei – wenn beide Kriterien erfüllt sind
Rechtsgrundlage ist § 62 BauO NRW . Nach der in NRW maßgeblichen Regelung sind Terrassenüberdachungen verfahrensfrei, wenn beide Voraussetzungen eingehalten werden:
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Maximale Flächebis 30 m²Grundfläche der Überdachung
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Maximale Tiefebis 4,50 mTiefe der Überdachung (Ausladung)
Damit ist für viele Standardlösungen – zum Beispiel 6,0 m Breite × 4,0 m Tiefe = 24 m² – in der Regel kein Genehmigungsverfahren erforderlich (sofern die weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie Abstandsflächen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen etc. eingehalten werden).
Wie berechnet man Fläche und Tiefe in der Praxis?
In der Praxis zählen Bauämter typischerweise die überdachte Grundfläche (also die Fläche „unter dem Dach“). Die Tiefe ist die Ausladung von der Hauswand nach außen (senkrecht zur Fassade). Weil Details (z. B. Dachüberstand, Stützenposition, Ecklösungen) je nach Kommune unterschiedlich bewertet werden können, lohnt sich bei Grenzfällen eine kurze Rückfrage beim Bauamt oder in einer städtischen Planungsberatung. Einige Kommunen empfehlen ausdrücklich, die Tiefe vorab abzustimmen.
Wann ist eine Baugenehmigung in NRW nötig?
Nach der in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Regelung sind Terrassenüberdachungen verfahrensfrei, wenn beide Kriterien erfüllt sind. Das wird im Bauportal NRW zu § 62 BauO NRW ausdrücklich so dargestellt.
NRW: Verfahrensfrei, wenn beide Kriterien eingehalten werden
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Maximale Flächebis 30 m²Grundfläche der Überdachung
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Maximale Tiefebis 4,50 mTiefe der Überdachung (Ausladung)
Damit ist für viele Standardlösungen (z. B. 6,0 m Breite × 4,0 m Tiefe = 24 m²) regelmäßig kein Genehmigungsverfahren erforderlich.
Genehmigung in NRW: Sobald die Grenzen überschritten werden
Eine Baugenehmigung (bzw. ein Genehmigungsverfahren) wird in NRW regelmäßig erforderlich, wenn Sie die verfahrensfreien Grenzen überschreiten, also:
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mehr als 30 m² überdachte Fläche
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mehr als 4,50 m Tiefe
Dann ist das Vorhaben nicht mehr verfahrensfrei und muss über das Bauamt (Bauaufsicht) laufen.
Hinweis: Maßgeblich ist die Einordnung nach § 62 BauO NRW und die Darstellung im Bauportal NRW.
Trotz 30 m² / 4,50 m: Diese Faktoren können zusätzlich relevant werden
Zusätzlich kann eine Genehmigung oder ein separates Verfahren erforderlich werden, obwohl Sie unter 30 m² / 4,50 m bleiben, wenn z. B.:
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der Bebauungsplan Überdachungen/Überbauungen einschränkt (z. B. Baugrenzen, GRZ, besondere Gestaltungsvorgaben)
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eine Gestaltungssatzung gilt
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das Gebäude/Grundstück unter Denkmalschutz steht
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Sie im Außenbereich bauen (planungsrechtlich deutlich strenger)
Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass Planungsrecht, Satzungen oder Denkmalschutz automatisch unbeachtlich sind.
Bebauungsplan schlägt Genehmigungsfreiheit
Der häufigste Stolperstein ist nicht die BauO NRW, sondern das Planungsrecht: Ein Vorhaben kann verfahrensfrei sein und trotzdem unzulässig, wenn es gegen Festsetzungen im Bebauungsplan verstößt (z. B. Baugrenzen, überbaubare Grundstücksflächen, GRZ). Das Bauportal NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass Verfahrensfreiheit nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften entbindet und die Bauaufsicht im Zweifel eingreifen kann.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor der Bestellung der Überdachung im Geoportal/bei der Kommune, ob ein Bebauungsplan existiert und ob Ihre geplante Lage (Tiefe, Position, Grenzbereich) in der überbaubaren Fläche liegt.
Abstandsflächen und Nachbargrenze: Was gilt wirklich?
Viele Ratgeber nennen pauschal „3 Meter Abstand“. In NRW ist es genauer: Eine Terrassenüberdachung kann Abstandsflächen auslösen, weil sie in aller Regel als „Gebäude“ im Sinne der BauO NRW eingeordnet wird. Dann sind nach § 6 BauO NRW Abstandsflächen freizuhalten – es sei denn, es gibt planungsrechtliche Gründe, warum an die Grenze gebaut werden darf oder muss (z. B. in geschlossener Bauweise). Das Bauportal NRW erläutert genau diesen Punkt und verweist auf § 6 BauO NRW.
Ein konkretes Beispiel aus einer NRW-Kommune: Die Stadt Oberhausen beschreibt, dass Terrassenüberdachungen in geschlossener Bebauung (z. B. Reihenhäuser/Doppelhäuser an der gemeinsamen Grenze) ohne Grenzabstände zulässig sein können, während in offener Bebauung häufig Abstände einzuhalten sind (dort wird „mindestens 3 m“ genannt).
Wichtig für die Praxis:
Die Frage „Abstand ja/nein/wie viel?“ hängt stark von Bauweise, Nachbargrenze, Bebauungsplan und der konkreten Ausführung ab.
Sprechen Sie frühzeitig mit Nachbarn, wenn Sie nahe an der Grenze bauen – das reduziert Konflikte und spätere Beschwerden deutlich.
Sonderfälle: Wann wird aus der Überdachung ein Wintergarten oder Anbau?
Eine Terrassenüberdachung ist typischerweise offen (keine vollständigen Wände). Sobald Sie jedoch seitliche Elemente, Verglasungen oder Schiebeelemente so planen, dass der Bereich baulich „geschlossen“ wirkt, bewegen Sie sich schnell Richtung Wintergarten/Anbau. Das kann baurechtlich anders bewertet werden – insbesondere, wenn beheizt wird oder Wohnraumcharakter entsteht. Kommunen weisen darauf hin, dass „beheizte Glasanbauten mit Wohnraumcharakter“ grundsätzlich genehmigungspflichtig sein können.
Schritt-für-Schritt: So prüfen Sie schnell, ob Sie eine Genehmigung brauchen
Terrassenüberdachung NRW: Schnell-Check vor dem Kauf
Diese Punkte helfen, typische Genehmigungsfallen früh zu erkennen.
Maße prüfen: ≤ 30 m² und ≤ 4,5 m Tiefe?
Wenn Sie die Grenzen überschreiten, ist das Vorhaben in der Regel nicht mehr verfahrensfrei.
Bebauungsplan checken: Baugrenzen, überbaubare Fläche, GRZ, Gestaltung
Der Bebauungsplan kann Überdachungen einschränken – auch wenn die Maße eingehalten werden.
Abstandsflächen / Grenzlage klären: § 6-Thematik, Nachbargrenzen
Offene/geschlossene Bauweise, Abstände und Grenzbebauung können entscheidend sein.
Sonderrecht prüfen: Denkmalschutz, Außenbereich, lokale Satzungen
In sensiblen Lagen gelten oft strengere Regeln oder zusätzliche Abstimmungen.
FAQ: Terrassenüberdachung Genehmigung NRW
FAQ: Terrassenüberdachung Genehmigung NRW – wann nötig?
Antworten sind bewusst direkt ausgeklappt, damit Suchmaschinen die Inhalte klar erfassen können.
Brauche ich in NRW immer eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Nein. In Nordrhein-Westfalen sind viele Terrassenüberdachungen verfahrensfrei. Das ist typischerweise der Fall, wenn die Überdachung eine Fläche bis 30 m² hat und die Tiefe maximal 4,50 m beträgt.
Was bedeutet „verfahrensfrei“ genau?
Verfahrensfrei bedeutet: Für dieses Bauvorhaben ist in der Regel kein Bauantrag nötig. Trotzdem müssen alle relevanten Vorschriften eingehalten werden – zum Beispiel aus dem Bebauungsplan, zu Abstandsflächen oder aus örtlichen Satzungen. „Genehmigungsfrei“ heißt also nicht automatisch „immer erlaubt“.
Ab wann ist eine Genehmigung in NRW nötig?
Eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsverfahren wird regelmäßig erforderlich, wenn die Terrassenüberdachung größer als 30 m² geplant ist oder die Tiefe über 4,50 m liegt. Dann fällt das Vorhaben nicht mehr unter die verfahrensfreien Ausnahmen.
Muss ich den Bebauungsplan beachten, auch wenn es verfahrensfrei ist?
Ja. Der Bebauungsplan kann z. B. Baugrenzen, überbaubare Grundstücksflächen, Gestaltungsvorgaben oder GRZ-Regelungen enthalten. Wenn die Überdachung dagegen verstößt, kann sie trotz Verfahrensfreiheit unzulässig sein – im Zweifel drohen Nachforderungen oder ein Rückbau.
Gilt immer ein Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze?
Das wird häufig pauschal genannt, ist aber in der Praxis abhängig von Abstandsflächen, Bauweise (z. B. Reihenhaus/Doppelhaus) und örtlichen Vorgaben. In vielen Fällen sind Abstände relevant, insbesondere wenn nicht bereits beidseitig an die Grenze gebaut wurde. Bei grenznahen Lösungen solltest du frühzeitig Bebauungsplan und Bauamt prüfen – und idealerweise das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Wird aus einer Terrassenüberdachung irgendwann ein Wintergarten – und ist das dann genehmigungspflichtig?
Ja, das kann passieren. Eine Terrassenüberdachung ist meist offen. Sobald du sie mit festen Seitenwänden/Schiebeverglasungen so schließt, dass ein „Raum“ entsteht, kann das baurechtlich eher als Wintergarten/Anbau eingeordnet werden. Für Wintergärten gelten teils andere Voraussetzungen (z. B. zusätzliche Nachweise, Abstandsregeln oder Genehmigungspflichten – insbesondere bei beheizten Ausführungen).
Kann die Behörde trotz Verfahrensfreiheit den Rückbau verlangen?
Ja. Wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden (z. B. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz oder Satzungen), kann die Bauaufsicht einschreiten. Deshalb ist die Vorab-Prüfung der Rahmenbedingungen so wichtig – insbesondere bei Grenzlage oder „knappen“ Maßen.
Fazit: In NRW oft ohne Bauantrag – aber nie ohne Prüfung
Eine Terrassenüberdachung lässt sich in Nordrhein–Westfalen in vielen Fällen ohne klassischen Bauantrag umsetzen. Wer die gängigen Grenzen einhält, also eine überdachte Fläche von bis zu 30 m² und eine Tiefe von maximal 4,50 m plant, bewegt sich häufig im verfahrensfreien Bereich. Genau das führt jedoch oft zu dem Irrtum, dass damit automatisch jede Ausführung und jede Position auf dem Grundstück zulässig ist. In der Praxis entscheidet nicht nur die Frage „Genehmigung ja oder nein“, sondern vor allem, ob das Vorhaben insgesamt mit den öffentlich–rechtlichen Vorgaben zusammenpasst.
Der wichtigste Prüfpunkt ist fast immer der Bebauungsplan. Er kann festlegen, wo gebaut werden darf, wie weit eine Überdachung in den Garten ragen darf oder ob bestimmte Gestaltungsvorgaben einzuhalten sind. Hinzu kommen Themen wie Abstandsflächen und Grenzbebauung, die je nach Grundstückssituation, Bauweise und örtlichen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich ausfallen können. Gerade wenn die Überdachung nah an der Nachbargrenze geplant ist oder die Maße knapp an den Grenzwerten liegen, lohnt sich eine kurze Vorabklärung beim zuständigen Bauamt. Das kostet wenig Zeit, kann aber teure Fehlbestellungen und spätere Konflikte vermeiden.
Wenn du deine Terrassenüberdachung sauber planst, die Maße realistisch prüfst, den Bebauungsplan berücksichtigst und Grenzthemen frühzeitig klärst, ist der Weg in NRW meist unkompliziert. Dann wird aus dem Projekt eine echte Aufwertung: mehr Nutzungszeit für die Terrasse, besserer Wetterschutz und ein spürbarer Komfortgewinn – ohne unnötiges Risiko durch Rückbau oder Nachbarschaftsstreit.