Entrümpelung von der Steuer absetzen – ist das überhaupt möglich?

Marcel R

13. Dezember 2025

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Hinweis: Die steuerliche Absetzbarkeit setzt u. a. eine unbare Zahlung und eine ordentliche Rechnung voraus.

Viele Privatpersonen stehen irgendwann vor einer Entrümpelung – sei es nach einem Umzug, bei einer Haushaltsauflösung oder im Zuge einer Renovierung. Was nur wenige wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Entrümpelungskosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung der Leistung, sondern der steuerliche Zusammenhang, in dem die Entrümpelung steht.

Grundsätzlich gilt: Reine Entsorgungskosten sind nicht automatisch absetzbar. Wird die Entrümpelung jedoch als Teil einer handwerklichen oder haushaltsnahen Leistung anerkannt, kann das Finanzamt einen Teil der Kosten berücksichtigen. Wer die Regeln kennt und Rechnungen korrekt einreicht, kann seine Steuerlast spürbar senken.

In welchen Fällen ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Ob eine Entrümpelung steuerlich anerkannt wird, hängt vom konkreten Anlass ab. Entrümpelungen im privaten Haushalt, die im Zusammenhang mit Renovierungs-, Modernisierungs- oder Reparaturmaßnahmen stehen, können als Handwerkerleistung gelten. Typische Beispiele sind das Leerräumen von Kellern, Dachböden oder Wohnungen vor einer Sanierung.

Fall / Anlass Steuerlich absetzbar? Einordnung Wichtige Voraussetzung
Entrümpelung vor Renovierung/Sanierung Ja, häufig Handwerkerleistung (typisch) Arbeitskosten separat ausgewiesen; Zahlung per Überweisung/EC (nicht bar)
Keller/Dachboden im eigenen Haus räumen Ja, oft Haushaltsnahe Dienstleistung Leistung auf dem eigenen Grundstück; unbare Zahlung; Rechnung vorhanden
Haushaltsauflösung nach Todesfall Nur in Fällen Haushaltsnah möglich (je nach Situation) Haushaltsbezug belegbar; Arbeitskosten getrennt; unbare Zahlung
Entrümpelung in vermieteter Immobilie Ja, meist Werbungskosten (Vermietung) Eindeutiger Bezug zur Vermietung; Belege/Rechnung sauber dokumentiert
Nur Sperrmüll- / Abfallentsorgung In der Regel nein Meist nicht begünstigt Nur Entsorgungskosten ohne Arbeitsleistung sind typischerweise nicht absetzbar
Bar bezahlt (auch mit Rechnung) Nein Formfehler Unbare Zahlung ist Pflicht (Überweisung/EC); Barzahlung führt zum Ausschluss
Merksatz:
Begünstigt sind meist nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Wichtig sind eine getrennte Rechnung (Material/Entsorgung separat) und unbare Zahlung.

Auch Entrümpelungen im Rahmen eines Umzugs können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden – allerdings nur für Arbeitsleistungen innerhalb der Wohnung oder des Grundstücks. Die reine Entsorgung von Sperrmüll oder Abfällen ohne weiteren Zusammenhang wird steuerlich meist nicht berücksichtigt.


Lesetipp: Handwerkerkosten steuerlich absetzen

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Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung – der Unterschied

Für die steuerliche Absetzung ist die richtige Einordnung entscheidend. Handwerkerleistungen betreffen Arbeiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Immobilie, etwa vorbereitende Entrümpelungen für Bau- oder Renovierungsarbeiten. Hier können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen unterstützende Tätigkeiten im Haushalt, etwa Aufräumarbeiten oder einfache Entrümpelungen ohne baulichen Bezug. Auch hier sind 20 Prozent der Arbeitskosten, allerdings mit einem höheren Höchstbetrag, absetzbar. Material- und Entsorgungskosten zählen in beiden Fällen nicht.

Welche Kosten erkennt das Finanzamt an?

Kostenart Steuerlich absetzbar Hinweis
Arbeitskosten Entrümpelung Ja Begünstigt (je nach Fall) als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung.
Fahrtkosten des Dienstleisters Ja Zählen in der Regel zu den begünstigten Kosten, wenn sie zur Arbeitsleistung gehören.
Maschinen- & Gerätekosten Ja Nur begünstigt, wenn sie zusammen mit der Arbeitsleistung abgerechnet werden.
Entsorgungskosten (Deponie, Container) Nein Gilt meist als Material-/Sachkosten und ist steuerlich nicht begünstigt.
Materialkosten Nein Nicht begünstigt (typischerweise keine Steuerermäßigung).
Barzahlung (auch mit Rechnung) Nein Unbare Zahlung (Überweisung/EC) ist zwingend erforderlich; Barzahlung führt meist zum Ausschluss.
Merksatz Absetzbar sind in der Praxis nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – vorausgesetzt, sie sind separat ausgewiesen und unbar bezahlt.

Anerkannt werden ausschließlich Arbeitskosten inklusive Fahrt- und Maschinenkosten. Wichtig ist, dass diese Posten separat auf der Rechnung ausgewiesen sind. Entsorgungsgebühren, Containerkosten oder Deponiegebühren gelten als Material- bzw. Sachkosten und sind steuerlich nicht begünstigt.

Eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung ist daher der Schlüssel zur Steuerersparnis. Fehlt die Trennung, kann das Finanzamt die komplette Rechnung ablehnen. Seriöse Entrümpelungsfirmen wissen um diese Anforderungen und stellen entsprechende Rechnungen aus.

Formale Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Neben der inhaltlichen Einordnung müssen auch formale Vorgaben erfüllt sein. Die Zahlung muss unbar per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht akzeptiert, selbst wenn eine Rechnung vorliegt.

Außerdem muss die Entrümpelung im eigenen Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt worden sein. Arbeiten in fremden Haushalten oder bei reinen Gewerbeobjekten fallen nicht unter die private Steuerermäßigung. Rechnung und Zahlungsnachweis sollten unbedingt aufbewahrt werden, falls das Finanzamt Nachfragen stellt.

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Eine neue Dusche, moderne Fliesen oder eine komplette Badmodernisierung können sich steuerlich lohnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten bei der Badsanierung absetzbar sind, wie hoch der mögliche Steuerbonus ausfällt und worauf Eigentümer und Vermieter besonders achten sollten.

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Entrümpelung bei Erbschaft oder Haushaltsauflösung

Gerade bei geerbten Immobilien ist eine Entrümpelung oft unvermeidlich. Steuerlich kommt es hier darauf an, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden soll. Bei selbst genutzten Immobilien können Entrümpelungskosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung gelten.

Wird die Immobilie vermietet, lassen sich Entrümpelungskosten häufig als Werbungskosten ansetzen, da sie im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen. Die steuerliche Behandlung hängt stark vom Einzelfall ab, weshalb eine Beratung sinnvoll sein kann.

Typische Fehler bei der steuerlichen Absetzung vermeiden

In der Praxis scheitert die Anerkennung oft an vermeidbaren Fehlern. Besonders häufig sind Barzahlungen, fehlende Rechnungen oder nicht getrennte Kostenpositionen. Auch das Ansetzen reiner Entsorgungskosten führt regelmäßig zu Ablehnungen.

Wer vor Beauftragung eines Entrümpelungsunternehmens auf eine steuerkonforme Rechnung hinweist, erhöht die Erfolgschancen erheblich. Eine kurze Abstimmung im Vorfeld kann mehrere hundert Euro Steuerersparnis sichern.

Typische Fehler bei der steuerlichen Absetzung von Entrümpelungen

  • Barzahlung – auch mit Rechnung nicht steuerlich anerkannt
  • Fehlende oder unvollständige Rechnung
  • Arbeitskosten nicht separat ausgewiesen
  • Entsorgungskosten als Arbeitsleistung angesetzt
  • Leistung außerhalb des eigenen Haushalts
  • Keine vorherige Abstimmung mit dem Entrümpelungsunternehmen zur steuerkonformen Rechnung

Tipp: Weisen Sie das Entrümpelungsunternehmen vor Auftragserteilung auf die steuerlichen Anforderungen hin. Eine korrekt ausgestellte Rechnung kann mehrere hundert Euro Steuerersparnis ermöglichen.

Fazit: Entrümpelung richtig abrechnen und Steuern sparen

Eine Entrümpelung kann steuerlich absetzbar sein – wenn sie korrekt eingeordnet, sauber abgerechnet und unbar bezahlt wird. Zwar erkennt das Finanzamt nicht jede Entrümpelung an, doch bei Renovierungen, Haushaltsauflösungen oder vorbereitenden Maßnahmen bestehen gute Chancen auf eine Steuerermäßigung.

Wer die Voraussetzungen kennt und typische Fehler vermeidet, kann 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen und so die finanziellen Belastungen deutlich reduzieren. Gerade bei größeren Entrümpelungen lohnt sich der steuerliche Blick auf jeden Fall.

Steuerersparnis bei Entrümpelung – Beispielrechnung

In der Regel können Sie 20 % der begünstigten Arbeitskosten (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Entsorgungs- und Materialkosten sind nicht begünstigt.

Arbeitskosten (inkl. Anfahrt/Maschinen) 1.600 €
Entsorgung/Container (nicht begünstigt) 400 €
Steuerbonus (20 % von 1.600 €) 320 €
Ihre Ersparnis 320 € weniger Steuer

Voraussetzung: Arbeitskosten müssen separat auf der Rechnung stehen und die Zahlung muss unbar erfolgen (z. B. per Überweisung/EC; keine Barzahlung).

Häufig gestellte Fragen

FAQ: Entrümpelung von der Steuer absetzen

Kann ich eine Entrümpelung grundsätzlich steuerlich absetzen?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich – allerdings nicht “als Entrümpelung” an sich, sondern je nach Situation als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Entscheidend sind Ort (im Haushalt/auf dem Grundstück), Art der Leistung (Dienstleistung vs. Handwerkeranteil) und eine ordnungsgemäße Rechnung mit unbarer Zahlung.

Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung bei der Entrümpelung?

  • Haushaltsnahe Dienstleistung: typische Arbeiten rund um Haushalt/Grundstück, z. B. Sortieren, Ausräumen, Tragen, allgemeine Räumarbeiten.
  • Handwerkerleistung: Arbeiten mit handwerklichem Charakter, z. B. Demontage fest eingebauter Möbel, Rückbau, kleinere Abbrucharbeiten.

Wichtig: Steuerlich begünstigt ist grundsätzlich nur der Arbeitslohn (ggf. inkl. Maschinen-/Fahrtanteilen, wenn korrekt ausgewiesen), nicht aber Material oder in der Praxis häufig auch nicht reine Entsorgungs-/Deponiekosten.

Welche Kosten kann ich absetzen – und welche eher nicht?

Absetzbar ist typischerweise der Lohnanteil der Entrümpelungsfirma (Arbeitszeit). Je nach Rechnungsgestaltung können auch Fahrtkosten oder Maschineneinsatz als Arbeitskosten zählen.
  • Meist nicht begünstigt: Material, neue Einbauten sowie häufig Entsorgungsgebühren (reine Deponie-/Containerkosten).
  • Tipp: Bitte um eine Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeitsleistung und Entsorgung/Material.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt?

  • Rechnung auf deinen Namen (oder auf die Personen, die die Steuerermäßigung geltend machen).
  • Unbare Zahlung (Überweisung/EC/Kreditkarte) – keine Barzahlung.
  • Leistungsort im Haushalt: Wohnung/Haus, dazugehöriges Grundstück (z. B. Keller, Garage, Garten, Dachboden).
  • Arbeitskosten erkennbar: idealerweise separat ausgewiesen.

Kann ich eine Entrümpelung nach einem Umzug steuerlich absetzen?

Das hängt vom Anlass ab. Bei einem beruflich veranlassten Umzug können bestimmte Umzugskosten ggf. als Werbungskosten in Frage kommen. Eine klassische Entrümpelung wird jedoch häufig eher als private Haushaltsmaßnahme eingeordnet. Wenn die Entrümpelung im eigenen Haushalt erfolgt, ist oft die Einordnung als haushaltsnahe Dienstleistung/Handwerkerleistung der praktikablere Weg. Im Zweifel lohnt ein kurzer Abgleich mit Steuerberatung/Lohnsteuerhilfe.

Gilt die Steuerermäßigung auch für vermietete Immobilien oder eine Wohnungsauflösung?

Bei Vermietung können Kosten je nach Zusammenhang auch als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand/Bewirtschaftung) relevant sein. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist klassisch auf den eigenen Haushalt ausgerichtet. Bei einer Wohnungsauflösung im selbst genutzten Objekt ist § 35a häufig der passende Ansatz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich Entrümpelungskosten im Todesfall / bei Haushaltsauflösung absetzen?

Möglich ist das je nach Konstellation: Erfolgt die Räumung in einem Haushalt (z. B. Wohnung der verstorbenen Person) und tragen Erben/Angehörige die Kosten, kommt eine steuerliche Berücksichtigung je nach Nutzungs- und Abrechnungssituation in Betracht. Entscheidend sind Rechnungsempfänger, Zahlungsweg, Leistungsort und die konkrete steuerliche Einordnung (z. B. § 35a EStG oder ggf. andere Regelungen). Für Erbfälle empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.

Wo trage ich die Entrümpelung in der Steuererklärung ein?

In der Regel unter haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (je nach Einordnung) im Bereich “Steuerermäßigungen”. Viele Steuerprogramme führen dich Schritt für Schritt durch die Eingabemaske. Bewahre Rechnung und Zahlungsnachweis auf, falls das Finanzamt Belege anfordert.

Hinweis: Dieser FAQ-Bereich ersetzt keine Steuerberatung. Die korrekte Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

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