Elektroarbeiten: Welche Arbeiten nur Fachbetriebe ausführen dürfen

Marcel R

12. Januar 2026

Elektroarbeiten gehören zu den sensibelsten Arbeiten im Haus. Fehlerhafte Installationen können nicht nur teure Schäden verursachen, sondern auch lebensgefährlich sein. Stromunfälle, Brände durch Kurzschlüsse oder fehlerhafte Absicherungen zählen zu den häufigsten Schadensursachen in Wohngebäuden.

Aus diesem Grund sind Elektroarbeiten in Deutschland besonders streng geregelt. Anders als bei vielen handwerklichen Tätigkeiten entscheidet hier nicht nur handwerkliches Können, sondern vor allem die gesetzliche Zulässigkeit. Für Eigentümer, Vermieter und Bauherren ist es daher entscheidend zu wissen, welche Arbeiten sie selbst erledigen dürfen – und welche zwingend einem Fachbetrieb vorbehalten sind.

Grundsatz: Nicht alles, was einfach aussieht, ist erlaubt

Viele Elektroarbeiten wirken auf den ersten Blick unkompliziert. Eine Steckdose austauschen, eine Lampe anschließen oder eine Leitung verlängern – technisch erscheint das für viele machbar. Rechtlich sieht die Lage jedoch anders aus.

Grundsätzlich gilt: Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden, wenn sie über einfache Handgriffe hinausgehen oder sicherheitsrelevante Bereiche betreffen. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die DIN-VDE-Normen sowie die Vorgaben der Netzbetreiber.

⚡ Elektroarbeiten – rechtliche Einordnung
💡
Lampe anschließen In bestimmten Fällen erlaubt
🔌
Steckdose austauschen Nur eingeschränkt zulässig
🧰
Neue Leitungen verlegen Nur durch einen Fachbetrieb erlaubt
⚠️
Sicherungskasten Ausschließlich Fachbetrieb

Diese Gesetze und Normen regeln Elektroarbeiten in Deutschland

Elektroarbeiten unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen und technischen Vorgaben. Diese Regelungen dienen nicht der Bürokratie, sondern dem Schutz von Leben, Eigentum und Sachwerten. Maßgeblich sind dabei mehrere Gesetze und Normen, die definieren, wer Elektroarbeiten ausführen darf und wie sie fachgerecht umzusetzen sind.

Eine zentrale rechtliche Grundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Sie regelt, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, ausschließlich durch eingetragene Elektroinstallationsbetriebe erfolgen dürfen. Die vollständige gesetzliche Grundlage ist auf der offiziellen Gesetzesseite des Bundes einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/nav/

Ergänzt wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die verbindlichen DIN-VDE-Normen, insbesondere die DIN VDE 0100. Diese Normen legen fest, wie elektrische Anlagen geplant, errichtet und geprüft werden müssen. Technische Hintergründe und Sicherheitsziele veröffentlicht der Verband der Elektrotechnik (VDE) als anerkannte Fachinstanz.

Für Eigentümer bedeutet das: Selbst wenn eine Arbeit handwerklich machbar erscheint, ist sie rechtlich unzulässig, sobald sie gegen diese Vorgaben verstößt oder ohne zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt wird.

Diese Elektroarbeiten dürfen nur Fachbetriebe ausführen

Sobald Elektroarbeiten in die feste Installation eingreifen, endet der rechtlich zulässige Bereich für Laien. Folgende Arbeiten dürfen ausschließlich durch eingetragene Elektrofachbetriebe durchgeführt werden:

⚡ Elektroarbeiten – nur durch Fachbetriebe erlaubt
🔄
Neuinstallation oder Erweiterung von Stromkreisen Erfordert Fachwissen und normgerechte Ausführung
⚠️
Arbeiten am Sicherungskasten oder Zählerschrank Hohe Gefahr – ausschließlich durch Elektrofachbetriebe
🔌
Anschluss von Herd, Wallbox, Wärmepumpe oder Photovoltaik Nur mit fachgerechter Absicherung zulässig
🧱
Verlegen neuer Leitungen in Wänden oder Decken Normen, Brandschutz und Leitungszonen beachten
🛡️
Änderungen an FI-Schutzschaltern oder Sicherungen Fehler können lebensgefährlich sein
🏠
Arbeiten am Hausanschluss Nur eingetragene Fachbetriebe mit Netzbetreiber-Freigabe

Diese Tätigkeiten betreffen sicherheitsrelevante Komponenten und müssen nach den geltenden VDE-Normen geprüft und dokumentiert werden. Eigenleistungen sind hier nicht nur unzulässig, sondern können im Schadensfall erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Arbeiten Eigentümer selbst erledigen dürfen – und welche nicht

Ein gewisser Handlungsspielraum besteht dennoch. Kleinere Tätigkeiten, die keine Veränderung an der elektrischen Anlage darstellen, sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählen beispielsweise das Anschließen einer Leuchte an vorhandene Anschlusspunkte oder der Austausch von Abdeckungen.

Allerdings gilt auch hier: Sobald Unsicherheit besteht, sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden. Denn im Streitfall zählt nicht die persönliche Einschätzung, sondern die objektive Gefährdungslage.

Typische Grauzonen bei Elektroarbeiten

⚠️ Graubereiche bei Elektroarbeiten
🔌
Steckdose tauschen Nur bei identischer Ausführung und ausreichender Fachkenntnis
💡
Lichtschalter wechseln Rechtlich kritisch und häufig nicht zulässig
🔗
Mehrfachsteckdosen Erlaubt, jedoch nicht als dauerhafte Lösung gedacht
🧵
Verlängerungen Keine feste Installation und nur für temporäre Nutzung

Haftung und Versicherung: Das unterschätzte Risiko

Ein zentraler Punkt wird häufig übersehen: Versicherungen prüfen im Schadensfall sehr genau, wer die Elektroarbeiten ausgeführt hat. Wurden Arbeiten ohne Fachbetrieb durchgeführt, kann dies zu Leistungskürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung führen.

Für Vermieter verschärft sich die Lage zusätzlich. Kommt es durch unsachgemäße Elektroarbeiten zu einem Brand oder Personenschaden, drohen nicht nur versicherungsrechtliche Probleme, sondern auch zivilrechtliche Haftungsansprüche.

Besonders kritisch wird es, wenn Mieter eigenmächtig Elektroinstallationen verändern. Eigentümer sollten hier klare Regelungen im Mietvertrag treffen und regelmäßig kontrollieren.

Risikobereich Folgen bei Mängeln Betroffene
Versicherung Leistungskürzung oder vollständige Verweigerung der Zahlung. Alle Parteien
Haftungsrecht Unbegrenzter Schadenersatz & Schmerzensgeld (§ 823 BGB). Vermieter
Strafrecht Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung möglich. Verursacher
Mietrecht Abmahnung, Kündigung oder Pflicht zum teuren Rückbau. Mieter
Immobilienwert Wertminderung durch fehlende Fachunternehmer-Nachweise. Eigentümer

* Mobil-Hinweis: Bei kleinen Displays die Tabelle seitlich wischen.

Elektroarbeiten im Mietobjekt: Wer trägt die Verantwortung?

In Mietwohnungen ist die Rechtslage eindeutig: Die elektrische Anlage gehört zum Verantwortungsbereich des Eigentümers. Veränderungen durch den Mieter sind grundsätzlich unzulässig, sofern sie nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Beauftragt der Eigentümer einen Fachbetrieb, trägt er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung. Beauftragt der Mieter eigenständig einen Elektriker ohne Zustimmung, stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch dar.

Da der Eigentümer gemäß Betriebssicherheitsverordnung für den ordnungsgemäßen Zustand haftet, sollte er Modernisierungen stets unter Eigenregie durchführen. Wichtig zu wissen: Ein allgemeiner „Bestandsschutz“ entbindet nicht von der Pflicht, bei wesentlichen Änderungen die gesamte Anlage auf den aktuellen Stand der Technik nachzurüsten. Für Vermieter empfiehlt es sich, Elektroarbeiten lückenlos zu dokumentieren und Rechnungen aufzubewahren. Dies dient als essenzieller Nachweis gegenüber Versicherungen, Käufern oder zur Abwehr von Minderungsansprüchen bei vermeintlichen Mängeln der Hauselektrik.

Fazit: Bei Elektroarbeiten gilt – Sicherheit vor Sparsamkeit

Elektroarbeiten sind kein Bereich für Experimente oder vermeintliche Einsparungen. Was kurzfristig Geld spart, kann langfristig hohe Kosten, rechtliche Probleme und ernsthafte Gefahren nach sich ziehen.

Eigentümer und Vermieter sollten sich merken: Sobald Arbeiten über einfache Handgriffe hinausgehen, ist ein Fachbetrieb Pflicht. Das schützt nicht nur Leben und Eigentum, sondern auch vor Haftungsrisiken und Versicherungsproblemen.

Wer unsicher ist, sollte immer den sicheren Weg wählen – und einen qualifizierten Elektrofachbetrieb beauftragen.

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